Ende Februar hat der Bundesrat der Ladesäulenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit Maßgaben zugestimmt. Wenn das Bundeskabinett dies annimmt, kann die Verordnung voraussichtlich noch im März 2016 in Kraft treten.
Um eine Investitionszurückhaltung der Märkte zu vermeiden, beschloss die Länderkammer, ein verbindliches Datum für eine Folgeverordnung in die Ladesäulenverordnung aufzunehmen. Außerdem fasste der Bundesrat eine Entschließung, in der die vorgelegte Verordnung als ein wichtiger erster Schritt für einen erfolgreichen Ausbau der Elektromobilität anerkannt wird. Aber die darin enthaltenen Bestimmungen sollten unverzüglich durch Regelungen zu weiteren Standards ergänzt werden.
Mit der Verordnung setzt die Regierung eine EU-Richtlinie in nationales Recht um. Die Ladesäulenverordnung enthält verbindliche technische Mindestvorgaben für Steckdosen und Fahrzeugkupplungen für das Laden von Elektromobilen. Ziel ist es, dass jeder an jedem öffentlich zugänglichen Ladepunkt sein Elektrofahrzeug unkompliziert aufladen kann. Der einheitliche Ladesteckerstandard schafft Rechtssicherheit.
Die Verordnung beinhaltet darüber hinaus Regelungen zur technischen Sicherheit der Anlagen. Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte müssen der Bundesnetzagentur den Aufbau und die Außerbetriebnahme anzeigen sowie die Einhaltung der technischen Anforderungen regelmäßig nachweisen.
Kontakt:
Petra Schulze
FV EIT BW
Technische Beraterin