Auch bislang gab es schon Fördermittel für Einbruchschutzmaßnahmen aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit für Eigentümer und Mieter. Das wurde jetzt ausgeweitet.
Über das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)“ der KfW-Bankengruppe kann jetzt gezielt in Einzelmaßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch investiert werden. Seit 01.04.2016 gibt es eine erweiterte Kreditvariante des Programms „Altersgerecht Umbauen (159)“ mit der zusätzliche Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz gefördert werden. Die Förderung besteht aus zinsgünstigen Krediten für alle Antragsberechtigten und Investitionszuschüssen für Privatpersonen.
Auch der Katalog der förderfähigen Maßnahmen wurde erweitert. Förderfähig ist etwa der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, der Einbau und die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren sowie der Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen oder Bewegungsmeldern.
Es ist auch eine Kombination geförderter Maßnahmen möglich. Über das Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren (Nr. 151, 152, 430)“ der KfW-Bankengruppe kann in Maßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch investiert werden, wenn diese zusätzlich bei einer energetischen Sanierung vorgenommen werden. Das KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen (Nr. 159, 455)“ fördert Maßnahmen zum Einbruchschutz auch in Kombination mit barrierereduzierenden Maßnahmen.
Für Handwerksbetriebe und Kunden des Handwerks hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gemeinsam mit dem Deutschen Forum für Kriminalprävention einen Flyer herausgegeben, der über Schutzmaßnahmen und staatliche Fördermöglichkeiten informiert.
Kontakt:
Petra Schulze
FV EIT BW
Technische Beraterin